pexels-photo-6683676
SSUCv3H4sIAAAAAAAACpyRTW7DIBCF95V6B4t1LGGD7LhXiboYA7VRCFSAU1VR7l5+7GjW3Xm+mXnMe368vzUNmSFoQT6aR65SrY3ZQvQQtbMJ09POvbJSeUzung0UAyV1dF6DwXCGKFYLN5Wg3YzJ+FmaJESIW1Ahv74jAVEtSaPCl0Q98VLr5miUZtpILUJOiIVtLuxAVfxfm/Xj83ADi7LitxyMjHhlFFQjlzpKrj9R+Ru2BpvUDrm6OwEmDzCk9O210HZBay6uJfZXQunvuBsC1sXy8m6EyBRhLjvWDyPjA+e8n0Y6jWwfqLGvOun4auXgTly1xDdrmZUABO86Sdv53EHL+XlsJy5lO331dKQziKljKbHnHwAAAP//AwCAFRZPUQIAAA==

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 werden in Nordrhein-Westfalen seit dem Schuljahr 2006/07 in einem Abschlussverfahren vergeben. Alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Sekundarschulen nehmen daran teil. Abendrealschulen und Waldorfschulen nehmen ebenfalls an dem Verfahren teil. An Förderschulen und Waldorf-Förderschulen nehmen diejenigen Schülerinnen und Schüler teil, die zielgleich unterrichtet werden und die entsprechenden Abschlüsse anstreben. Den Kern des Prüfungsverfahrens bilden schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. 

Hinweis für die Gymnasien Schülerinnen und Schüler an Gymnasien nehmen nicht an den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 teil. Im Gymnasium werden die Abschlüsse nach Maßgabe der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (§40 Abs. (2) APO-GOSt B) erworben.

Weitere Informationen erhalten Sie im Bildungsportal standardsicherung.schulministerium.nrw.de.

Skip to content